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AKMAN KASSENWISSEN

Gesetze, Fristen und Technik.
Klar auf den Punkt.

Hier finden Betreiber aus Gastronomie und Handel verständliche Hinweise zu Kassensystemen, TSE und wichtigen Meldepflichten. Jede Meldung verweist direkt auf eine amtliche Originalquelle.

MELDEPFLICHT

Neue oder stillgelegte Kassensysteme innerhalb eines Monats melden

Elektronische Aufzeichnungssysteme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, sind grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der Anschaffung mitzuteilen. Das gilt ebenfalls für Systeme, die ab diesem Zeitpunkt außer Betrieb genommen werden. Bei einer Außerbetriebnahme muss die Anschaffung zuvor gemeldet worden sein.

Was Betriebe jetzt tun sollten

Anschaffungsdatum, Seriennummer des Kassensystems und Angaben zur TSE dokumentieren. Bei Kauf, Austausch oder Außerbetriebnahme die einmonatige Frist im Kalender festhalten und die Meldung rechtzeitig vorbereiten.

Amtliche Quelle: Bundesministerium der Finanzen – BMF-Schreiben vom 28.06.2024 ↗

ELSTER

Kassenmeldung über Mein ELSTER: Betriebsstätte vollständig erfassen

Die Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme wird elektronisch über ELSTER übermittelt. Bei jeder Mitteilung sind alle elektronischen Aufzeichnungssysteme einer Betriebsstätte gemeinsam anzugeben. Ein System wird dabei immer genau einer Betriebsstätte zugeordnet.

Was Betriebe jetzt tun sollten

Vor dem Absenden eine vollständige Liste aller Kassen und TSE-Daten der betreffenden Betriebsstätte erstellen. Dadurch lassen sich fehlende oder widersprüchliche Angaben vermeiden.

Amtliche Quelle: ELSTER – Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme ↗

TSE & SICHERHEIT

Zertifizierte TSE: Kassendaten technisch absichern

Elektronische Kassensysteme müssen grundsätzlich über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Die TSE protokolliert die Kassenvorgänge und schützt die digitalen Grundaufzeichnungen vor unbemerkten Veränderungen.

Was Betriebe jetzt tun sollten

TSE-Produkt, Seriennummer und Laufzeit dokumentieren. Rechtzeitig mit dem Kassenfachhändler klären, ob ein Zertifikat oder eine eingesetzte TSE ausläuft und welche Schritte für einen Austausch erforderlich sind.

Amtliche Quellen: BSI – Fragen und Antworten zur TSE ↗ · BSI – zertifizierte TSE-Produkte ↗

GESETZGEBUNG

Geplante Kassenpflicht: Referentenentwurf veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht veröffentlicht. Ein Referentenentwurf ist noch kein geltendes Gesetz. Für Betriebe entsteht daraus aktuell noch keine neue Verpflichtung; der weitere Gesetzgebungsprozess bleibt abzuwarten.

Was Betriebe jetzt tun sollten

Noch keine vorschnellen Änderungen vornehmen. Wir beobachten die weitere Entwicklung und aktualisieren diesen Hinweis, sobald verbindliche Regelungen und Fristen feststehen.

Amtliche Quelle: Bundesministerium der Finanzen – Referentenentwurf ↗

Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt oder der jeweils genannten Behörde. Stand der Seite: 11.08.2026.