Hier finden Betreiber aus Gastronomie und Handel verständliche Hinweise zu Kassensystemen, TSE und wichtigen Meldepflichten. Jede Meldung verweist direkt auf eine amtliche Originalquelle.
MELDEPFLICHT
Neue oder stillgelegte Kassensysteme innerhalb eines Monats melden
Elektronische Aufzeichnungssysteme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, sind grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der Anschaffung mitzuteilen. Das gilt ebenfalls für Systeme, die ab diesem Zeitpunkt außer Betrieb genommen werden. Bei einer Außerbetriebnahme muss die Anschaffung zuvor gemeldet worden sein.
Was Betriebe jetzt tun sollten
Anschaffungsdatum, Seriennummer des Kassensystems und Angaben zur TSE dokumentieren. Bei Kauf, Austausch oder Außerbetriebnahme die einmonatige Frist im Kalender festhalten und die Meldung rechtzeitig vorbereiten.
Kassenmeldung über Mein ELSTER: Betriebsstätte vollständig erfassen
Die Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme wird elektronisch über ELSTER übermittelt. Bei jeder Mitteilung sind alle elektronischen Aufzeichnungssysteme einer Betriebsstätte gemeinsam anzugeben. Ein System wird dabei immer genau einer Betriebsstätte zugeordnet.
Was Betriebe jetzt tun sollten
Vor dem Absenden eine vollständige Liste aller Kassen und TSE-Daten der betreffenden Betriebsstätte erstellen. Dadurch lassen sich fehlende oder widersprüchliche Angaben vermeiden.
Elektronische Kassensysteme müssen grundsätzlich über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Die TSE protokolliert die Kassenvorgänge und schützt die digitalen Grundaufzeichnungen vor unbemerkten Veränderungen.
Was Betriebe jetzt tun sollten
TSE-Produkt, Seriennummer und Laufzeit dokumentieren. Rechtzeitig mit dem Kassenfachhändler klären, ob ein Zertifikat oder eine eingesetzte TSE ausläuft und welche Schritte für einen Austausch erforderlich sind.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht veröffentlicht. Ein Referentenentwurf ist noch kein geltendes Gesetz. Für Betriebe entsteht daraus aktuell noch keine neue Verpflichtung; der weitere Gesetzgebungsprozess bleibt abzuwarten.
Was Betriebe jetzt tun sollten
Noch keine vorschnellen Änderungen vornehmen. Wir beobachten die weitere Entwicklung und aktualisieren diesen Hinweis, sobald verbindliche Regelungen und Fristen feststehen.
Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt oder der jeweils genannten Behörde. Stand der Seite: 11.08.2026.